Corona – zur Sicherheit
Es gelten die aktuellen Corona-Bestimmungen
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Rechtliches.html
Derzeit gelten für alle Besucher:innen keine Zutrittsregelungen und keine Personenobergrenzen mehr.
Zu Ihrer Sicherheit
Halten Sie doch weiterhin nach Möglichkeit Abstand zu anderen Menschen und waschen, bzw. desinfizieren Sie regelmäßig Ihre Hände. Bleiben Sie bitte zuhause, wenn Sie sich krank fühlen und die Möglichkeit besteht, dass Sie auf Grund einer Covid-19-Infektion erkrankt sind.
Stand 09.05.2022.
Für alle Besucher:innen gelten keine Zutrittsregelungen und keine Personenobergrenzen mehr.
FFP2-MASKENPFLICHT
Weiterhin gilt eine FFP2-Maskenpflicht während Ihres Besuches in unserem Haus, auch am Sitzplatz und während der Vorstellung.
RESERVIERUNG/ABHOLUNG
Reservieren Sie nach Möglichkeit vorab unter: T +43(0)5574 42870 600 oder ticket@landestheater.org und holen Sie die Karten an der Theaterkassa ab.
ACHTGEBEN
Halten Sie nach Möglichkeit Abstand zu anderen Menschen und waschen, bzw. desinfizieren Sie regelmäßig Ihre Hände. Passen Sie auf sich und Ihre Mitmenschen auf. Bleiben Sie bitte zuhause, wenn Sie sich krank fühlen und die Möglichkeit besteht, dass Sie auf Grund einer Covid-19-Infektion erkrankt sind.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Angaben nach Stand 23.3.2022.
Für die Teilnahme an den Veranstaltungen ist einer der folgenden Nachweise verpflichtend zu erbringen:
GETESTET | Alle Gäste verpflichten sich dazu, einen von offizieller Stelle zertifizierten Test auf SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis vorzuweisen. Gültig sind zertifizierte Selbsttests (24h), von medizinischem Personal durchgeführte Antigen-Tests (48h) und PCR-Tests (72h). Der Test kann in digitaler oder ausgedruckter Form vorgewiesen werden.
GENESEN | Ausgenommen davon sind Personen, die in den vergangenen sechs Monaten an COVID-19 erkrankt sind. Folgende Möglichkeiten eines Nachweises stehen zur Verfügung: ärztliche Bestätigung, Nachweis über neutralisierende Antikörper (für einen Zeitraum von drei Monaten), behördlicher Absonderungsbescheid (nach § 4 Abs. 18 EpiG).
GEIMPFT | Ab dem 22. Tag nach der ersten Impfung ist der Impfnachweis als Einlassdokument gültig. Als Nachweis gilt ein offizielles Impfdokument, das zum Zeitpunkt des Besuchs gültig ist.
BITTE BEACHTEN SIE,
dass die Dokumente zum Nachweis von offizieller Stelle und in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein müssen.
Ab 1. Juli soll die Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises erst für Personen ab 12 Jahren gelten. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Jeder Kartenkauf wird personalisiert. Somit sind für jeden Sitzplatz Kontaktdaten hinterlegt, welche gemäß der Datenschutzerklärung erhoben und verarbeitet werden. Von den Kartenkäufer*innen werden Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse erhoben.
Bei Verdacht auf eine Infektion werden diese Daten an die Gesundheitsbehörde weitergegeben. Die Kartenverkäufer*innen verpflichten sich im Falle einer Covid-19 bedingten Kontaktnachverfolgung, alle Besucher*innen ihres Auftrags sowie der betreffenden Veranstaltung benennen zu können bzw. die entsprechenden behördlichen Hinweise an die tatsächlichen Besucher*innen weiterzuleiten.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltungen vorgeschriebenen Abstands- und Hygienevorschriften.
Zur Website des Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Wenn aufgrund von Einreisebestimmungen bzw. der Quarantäneregelung eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich ist, erstatten wir den Kartenwert. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die jeweiligen Verkaufsstellen bzw. an info@poligonale.com
Bei einer Erkrankung bzw. Absonderung werden Tickets nicht zurückgenommen. Wir empfehlen diesbezüglich den individuellen Abschluss einer Reiseversicherung mit entsprechendem Ausfallschutz.
Es gelten die aktuellen Corona-Bestimmungen
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Rechtliches.html
Derzeit gelten für alle Besucher:innen keine Zutrittsregelungen und keine Personenobergrenzen mehr.
Zu Ihrer Sicherheit
Halten Sie doch weiterhin nach Möglichkeit Abstand zu anderen Menschen und waschen, bzw. desinfizieren Sie regelmäßig Ihre Hände. Bleiben Sie bitte zuhause, wenn Sie sich krank fühlen und die Möglichkeit besteht, dass Sie auf Grund einer Covid-19-Infektion erkrankt sind.
Stand 09.05.2022.
Für alle Besucher:innen gelten keine Zutrittsregelungen und keine Personenobergrenzen mehr.
FFP2-MASKENPFLICHT
Weiterhin gilt eine FFP2-Maskenpflicht während Ihres Besuches in unserem Haus, auch am Sitzplatz und während der Vorstellung.
RESERVIERUNG/ABHOLUNG
Reservieren Sie nach Möglichkeit vorab unter: T +43(0)5574 42870 600 oder ticket@landestheater.org und holen Sie die Karten an der Theaterkassa ab.
ACHTGEBEN
Halten Sie nach Möglichkeit Abstand zu anderen Menschen und waschen, bzw. desinfizieren Sie regelmäßig Ihre Hände. Passen Sie auf sich und Ihre Mitmenschen auf. Bleiben Sie bitte zuhause, wenn Sie sich krank fühlen und die Möglichkeit besteht, dass Sie auf Grund einer Covid-19-Infektion erkrankt sind.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Angaben nach Stand 23.3.2022.